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Kosten

Die Gebühren für die Tätigkeit der Rentenberater sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu bemessen.
Dabei sind Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit zu berücksichtigen.

Wegen der höchst unterschiedlichen Tätigkeiten eines Rentenberaters halte ich an dieser Stelle eine verbindliche Aussage über die Höhe von Gebühren für nicht seriös.


Auch hier gilt wieder: Nehmen Sie bitte  Kontakt zu mir auf.

Ich werde Sie entsprechend und verbindlich über die anfallenden Gebühren informieren.